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Fragen & Antworten zur 24 Stunden Altenpflege

Die Altenpflege ist für viele Menschen ein großes Thema, das viele Fragen aufwirft.

1. Was bedeutet häusliche 24 Stunden Altenpflege und Betreuung für Senioren, Behinderte und
Kinder?

Es ist Tag und Nacht (Bereitschaft) immer jemand anwesend und übernimmt die Aufgaben, die vorher vereinbart werden. Die Betreuungskraft, Haushaltshilfe oder Pflegekraft wohnt im privaten Haushalt der betreuungsbedürftigen bzw. pflegebedürftigen Person(en).

2. Wie sind die Rahmenbedingungen?

Für die Betreuungskraft, Haushaltshilfe oder Pflegekraft muss ein Zimmer mit mindestens einem Bett und einem Kleiderschrank zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei. Bei osteuropäischen Betreuungskräften aus der EU sollte diesen auch die Möglichkeit gegeben werden, mindestens 1 bis 2 Mal pro Woche für etwa 10–15 Minuten mit der Familie im Heimatland telefonieren zu können.

3. Wie sind die Sprachkenntnisse bei europäischen (EU) Betreuungskräften?

Es gibt folgende Abstufungen:
Grundkenntnisse (einfache Anweisungen sollten verstanden werden)
Mittlere Kenntnisse (einfache Unterhaltung auf Deutsch ist möglich)
Gute Kenntnisse (kaum Barrieren/sehr begrenztes Personal)

4. Wie sind die Arbeitszeiten der Pflegekraft/Betreuungskraft/Haushaltshilfe bei der Altenpflege?

Die Arbeitszeiten/Freizeit können Sie individuell mit den Betreuungskräften vereinbaren. Bei entsendetem, angestelltem Personal gilt das Arbeitszeitgesetz des Staates in welchem die Tätigkeit ausgeführt wird.

5. Wie hoch sind die Kosten einer 24 Stunden Pflege?

Bei deutschen Haushaltshilfen und Pflegekräften liegen die Kosten zwischen 5.500 Euro und 8.500 Euro. Die monatlichen Kosten für eine osteuropäische (EU) Haushaltshilfe bzw. 24 Stunden Pflegekraft, z.B. aus Polen, der Slowakei, Tschechien, Ungarn oder Rumänien liegen zwischen 1.850 Euro und 3.300 Euro (je nach Anforderungsprofil und Erfahrungen als Pflegekraft). Hinzu kommen die Reisekosten in Höhe von ca. 100 Euro pro Anreise, diese sind in bar an die Pflegerin zu übergeben.

Sie haben weiter Fragen? Rufen Sie uns an, um mehr über uns und unsere Pflegekräfte oder die rechtliche Situation der 24 Stunden Pflege zu erfahren: 0991 3830 3076 – Wir besuchen Sie auch gerne persönlich, um Ihnen zu helfen, die passende Pflege für Ihre Angehörigen zu finden.

6. Wie ist die rechtliche Situation bei europäischen (EU) Haushaltshilfen, Betreuungskräften und Pflegepersonal, die im Rahmen der Altenpflege, Kinder-Betreuung und Behindertenbetreuung, tätig sind? Ist es legal?

Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit (Entsendegesetz & Niederlassungsfreiheit in der EU) nach dem EU-Recht ist die Altenpflege unter bestimmten Voraussetzungen legal. Folgendes ist aus rechtlichen Gründen unbedingt zu beachten: Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland als Unternehmer-/in gewerblich gemeldet sein (Nachweis Gewerbeschein/A1 oder Delegierungsbeschluss). Betreuungskräfte aus den neuen EU-Ländern (z.B. Slowakei, Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien etc.), die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind größtenteils illegal in Deutschland. Lassen Sie sich nicht auf unseriöse Angebote ein! EuroPflege-24 garantiert Ihnen, dass zuverlässig sämtliche notwendigen Nachweise angefordert und überprüft werden und Sie garantiert ein legales Beschäftigungsverhältnis eingehen.

7. Wann wird die erste Rechnung für das Pflege- bzw. Haushaltshilfepersonal fällig?

Die Rechnungsstellung erfolgt zum Ende des laufenden Monats und ist per Überweisung zur Zahlung fällig.
Die vereinbarte Vermittlungsgebühr von EuroPflege-24 ist einmalig nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Gerne erklären wir Ihnen im Detail was Sie wissen müssen. Rufen Sie uns an: 0991 3830 3076

8. Welche Garantie habe ich, dass das Konzept der 24 Stunden Altenpflege bei uns funktioniert?

Wir werden alles in unserer Macht stehende tun um Sie optimal zu betreuen. Schnelle und flexible Lösungen sind unsere Stärke. Was können Sie dafür tun:

Behandlung der Betreuungskräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis Kompromissbereitschaft und Wertschätzung
Die Bereitschaft Hilfe anzunehmen muss vorhanden sein
Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen in gegenseitiger
Gewährung von Einarbeitungszeit und Unterstützung am Anfang

9. Wie sind die Kündigungsfristen/Verlaufszeiten?

Der Vertrag kann vor Ablauf der Geltungsdauer von jeder Partei ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Andere Kündigungsformen haben keine rechtliche Wirkung. Bei Tod eines Pflegebedürftigen endet der Vertrag über die Altenpflege automatisch nach 7 Tagen. Bei Krankenhausaufenthalt erfolgt zeitliche Aussetzung. Bitte informieren Sie uns darüber rechtzeitig.

10. Warum der Wechsel mit zwei oder mehreren Betreuungskräften?

Bessere Abwicklung von Notfällen (wird z.B. eine Betreuungskraft krank, haben wir immer eine weitere Person, welche sich mit der Situation auskennt und bei Bedarf einspringt). Stärkere Motivation der Betreuungskräfte. Nicht ständig wechselnde Gesichter und damit bessere Vertrauensbildung

11. Wie findet der Wechsel statt?

Die Betreuungskräfte kommen entweder mit dem Auto/Transferbus direkt zu Ihnen oder mit einem Reisebus, der Bahn zu einer größeren Stadt in der Nähe des Betreuungsortes. Bei einer Anreise mit der Bahn, einem Reisebus sollten die Betreuungskräfte von Ihnen abgeholt werden. Der Wechsel ist meist nahtlos. Oft ist es sinnvoll, an einem Tag beide Betreuungskräfte vor zu haben, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen.
Hinweis: Falls Ihnen eine Betreuungskraft nach deren Arbeitsantritt nicht zusagen sollten, dann haben Sie bei uns immer die Möglichkeit eines schnellen Austausches. Denn IHRE Zufriedenheit liegt uns am Herzen.

12. Wie sind die Möglichkeiten der Kostenerstattung?

Unser Pflege- und Betreuungsdienstleistungsservice ist eine Privatleistung, deren Kosten von der Pflegeversicherung nicht übernommen wird. Bei Einstufung in einen Pflegegrad kann jedoch die Geldleistung für so genannte „selbst beschaffte Pflegehilfe“ in Anspruch genommen werden. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Behinderten-Betreuung , sowie Kinder-Betreuung gibt es steuerliche Erleichterungen, die Sie am besten mit Ihrem Steuerberater besprechen. Bei unseren osteuropäischen (EU-Länder) Pflegekräften empfehlen wir ausdrücklich die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (Stichwort: Kombi-Leistungen aus Pflegesachleistungen (Pflegedienst) und Pflegegeld (Privat-Pflege). Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus klären zu können. Auch sollten Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen, da je nach persönlichen Verhältnissen ein Teil der Pflegekosten monatlich abzugsfähig ist. Bitte beachten Sie, dass im Vertrag die Person als Auftraggeber eingetragen werden sollte, welche die Leistung steuerlich absetzen möchte/kann.

13. Was bezahlt die Pflegekasse?

Bei ambulanter Pflege wird folgendes Pflegegeld gezahlt:

Ab 2017 (Pflegereform), Stand ab 01.07.2021
Pflegegrad 1: – Euro
Pflegegrad 2: 332 Euro (Pflegesachleistung: 723 Euro)
Pflegegrad 3: 572 Euro (Pflegesachleistung: 1.363 Euro)
Pflegegrad 4: 764 Euro (Pflegesachleistung: 1.693 Euro)
Pflegegrad 5: 946 Euro (Pflegesachleistung: 2.095 Euro)

Angegebene Informationen ohne Gewähr.

Bis Ende 2016
Pflegestufe 0: 128 Euro bei Demenz
Pflegestufe 1: 244 Euro + 72 Euro bei Demenz
Pflegestufe 2: 458 Euro + 87 Euro bei Demenz
Pflegestufe 3: 728 Euro

Pauschal 1.612 Euro für Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege pro Jahr (Aufwendung bis zu 4 Wochen)
4.000 Euro sind von der Steuer absetzbar (mitgetragene Aufwendungen an der Betreuung als außergewöhnliche Belastung).

Frau Sabine Lorenz, Geschäftsführerin von EuroPflege-24, berät Sie gerne persönlich in einem Termin vor Ort oder telefonisch zum Thema 24 Stunden Altenpflege. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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